In der Zeit vom 20.12.25 bis zum 04.01.26 machen wir Betriebsferien. Ab dem 05.01.26 sind wir zu den gewohnten Zeiten wieder für Sie da.
Wir beginnen mit den Auslieferungen wieder ab dem 12.01.2025.

Barrierefreiheit


Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die Website stegplattenshop.com.

Die Kunststoffhandel Gosmann GmbH ist bemüht, die Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Nähere Informationen zum Vertragsabschluss (Beschreibung unserer Dienstleistungen, Erläuterungen zur Durchführung unserer Dienstleistungen) finden Sie in unseren AGB.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die folgenden Inhalte und Funktionen sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. Diese Auflistung basiert auf mehreren Richtlinien zur Barrierefreiheit und branchenweit bewährten Verfahren wie EN 301 549 und den Richtlinien zur Barrierefreiheit von Webinhalten (WCAG) 2.1. Stufe AA.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeiten mit den Bestimmungen zur Barrierefreiheit

Diese Inhalte entsprechen derzeit nicht vollständig den Anforderungen, werden aber laufend überarbeitet oder befinden sich bereits in Umsetzung:

WCAG Erfolgskriterium 1.3.1 Strukturelemente wie Überschriften, Formularzuordnungen und Tabellenbeschriftungen sind teilweise noch nicht korrekt ausgezeichnet, werden aber sukzessive angepasst. Vereinzelte Inhalte sind noch nicht in logischer Lesereihenfolge im Code strukturiert, z.B. bei flexiblen Layouts (WCAG 1.3.2). Der Eingabezweck (WCAG 1.3.5) der meisten Formularfelder ist bereits korrekt im Code hinterlegt und für unterstützende Technologien erkennbar. Bei einzelnen Feldern fehlt derzeit noch eine eindeutige maschinenlesbare Zweckangabe. Eine Überarbeitung und Nachbesserung dieser Eingabefelder ist geplant und wird zeitnah umgesetzt.

Auf der Website stehen PDF-Dokumente zum Download bereit, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen. Benötigen Sie Hilfe bei nicht barrierefreien PDF-Dokumenten, wenden Sie sich bitte an info@stegplatten.com. Wir versuchen in diesem Fall, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.

Die Anforderungen an ausreichende Kontraste bei Text- (1.4.3) und Nicht-Text-Inhalten (1.4.11) gemäß WCAG Level AA sind auf der Website derzeit noch nicht durchgängig erfüllt. Eine schrittweise Überarbeitung zur Verbesserung der Lesbarkeit ist in Arbeit. Die Vorgabe zur Umformatierung bei starker Vergrößerung ohne Informations- oder Funktionsverlust (1.4.10) wird größtenteils erfüllt; Inhalte bleiben in der Regel auch bei starker Zoomstufe nutzbar. Die Anforderungen an die Zugänglichkeit zusätzlicher Inhalte bei Mouseover oder Tastaturfokus (1.4.14) – etwa bei Bewertungshinweisen oder im Checkout-Bereich – werden derzeit technisch umgesetzt, um auch Nutzer:innen mit motorischen oder visuellen Einschränkungen eine vollständige Bedienbarkeit zu ermöglichen.

Die Tastaturbedienbarkeit (WCAG 2.1.1) ist auf der Website in der Regel gegeben. Die meisten Funktionen lassen sich ohne Maus nutzen, bei einzelnen Elementen bestehen jedoch noch kleinere Einschränkungen, die derzeit behoben werden. Nicht alle Seiten verfügen bereits über eindeutige Titel (WCAG 2.4.2); eine Vereinheitlichung ist in Arbeit. Auch die Struktur und Beschriftung von Überschriften und Formularfeldern (WCAG 2.4.6) wird laufend überarbeitet, um die Verständlichkeit und Nutzbarkeit für alle Anwender:innen zu verbessern. Darüber hinaus sind interaktive Symbole wie beispielsweise Schaltflächen zum Schließen aktuell noch nicht durchgängig mit maschinenlesbaren Namen versehen (WCAG 2.5.3); diese Beschriftungen werden sukzessive ergänzt.

Bei einzelnen Elementen kommt es derzeit noch zu Kontextänderungen beim Fokussieren oder Auswählen, was den Anforderungen an barrierefreies Verhalten noch nicht vollständig entspricht. So kann es beispielsweise bei der Auswahl von Produktvarianten zu automatischen Inhaltsänderungen kommen (WCAG 3.2.1, 3.2.2). Diese Funktionen werden aktuell überarbeitet, um eine uneingeschränkte Nutzung auch mit assistiven Technologien zu ermöglichen. Fehlermeldungen in Formularen sind bereits visuell vorhanden, jedoch noch nicht in allen Fällen für Screenreader korrekt zugänglich gemacht (WCAG 3.3.1). Zudem werden interaktive Bedienelemente schrittweise mit eindeutigen semantischen Rollen versehen (WCAG 4.1.2), um die Nutzbarkeit mit unterstützender Software sicherzustellen.

b) Unverhältnismäßige Belastungen

Einige Anforderungen stellen derzeit eine wirtschaftlich und organisatorisch unverhältnismäßige Belastung dar. Dazu zählt insbesondere die vollständige barrierefreie Umsetzung aller Nicht-Text-Inhalte (1.1.1), da unser Onlineshop eine sehr große Anzahl an Bildern und visuellen Elementen umfasst, die vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden. Gleiches gilt für audiovisuelle Inhalte: Für aufgezeichnete Videos (1.2.1, 1.2.2, 1.2.3, 1.2.5) werden Untertitel und Audiodeskriptionen sukzessive ergänzt, eine vollständige Nachbearbeitung aller Bestandsinhalte ist jedoch aus ressourcentechnischen Gründen derzeit nicht möglich. Inhalte von Drittanbietern (z. B. YouTube) liegen zudem außerhalb unseres direkten Einflussbereichs. Live-Videos (1.2.4) werden derzeit nicht eingesetzt und sind auch nicht geplant. Darüber hinaus stellt die korrekte Sprachkennzeichnung einzelner fremdsprachiger Textteile (3.1.2) eine besondere Herausforderung dar, da unser Produktkatalog eine Vielzahl an mehrsprachigen Begriffen und Produktnamen enthält. Eine vollständige manuelle Auszeichnung wäre mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, weshalb eine schrittweise Optimierung erfolgt. Auch ist es aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen derzeit noch nicht möglich, sämtliche PDF-Dokumente und Office-Dokumente (etc.) barrierefrei zu gestalten.

Die aufgeführten Unvereinbarkeiten mit den Bestimmungen zur Barrierefreiheit werden von uns laufend korrigiert.

c) Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen

Auf der Website sind ältere Dokumente und Inhalte verfügbar, die nicht barrierefrei sind. Da diese vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden, sind sie vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ausgenommen; wir bemühen uns dennoch fortwährend um den Abbau von Barrieren auch bei diesen Inhalten.

Auf der Website sind Dokumente und Inhalte von Drittanbietern enthalten, die von uns weder entwickelt noch finanziert oder kontrolliert werden. Für diese Inhalte Dritter kann von uns keine Aussage zur Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen getroffen werden.

Barrieren melden: Kontakt für Ihr Feedback

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit auf der Webseite zu verbessern. Sie möchten uns eine bestehende Barriere mitteilen oder benötigen Inhalte in barrierefreier Form? Bitte senden Sie uns eine Nachricht an info@stegplatten.com. Ihr Feedback hilft uns dabei, unser Internetangebot fortwährend barriereärmer zu gestalten.

Wir leiten Ihre Anfrage an die zuständige Stelle im Unternehmen und kontaktieren Sie schnellstmöglich.

Letzte Aktualisierung: 16. Dezember 2025

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